Kirche und Corona


Schutzkonzept für Gottesdienste in der Dreieinigkeitsgemeinde
Hauptstr. 36, 49152 Bad Essen unter Corona-Bedingungen

Wo sich Menschen um Gottes Wort und Sakrament versammeln, ist Kirche Jesu Christi. (vgl. CA 7) In den vergangenen Wochen wurden Gottesdienste in vielfacher und beeindruckender Weise auch in den Medien bzw. per Livestream und Telefon übertragen und angeboten. Kirchliche Kommunikation ist durch die Krise innovativer geworden. Deutlich wurde aber auch, dass die medialen Angebote das unmittelbare Zusammenkommen als Gemeinde und vor allem die Feier der Sakramente nicht ersetzen können.

Unter den Bedingungen einer Pandemie ist daneben Gottes Gebot zum Schutz des Lebens zu bedenken, von dem es im Kleinen Katechismus heißt, dass wir unserm Nächsten an seinem Leibe keinen Schaden noch Leid tun sollen, sondern ihm helfen und beistehen in allen Nöten.

In der Zusammenschau dieser Überlegungen ist es verantwortbar, dass Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen wieder stattfinden, wenn gesichert werden kann, dass der Gefahr einer Weiterverbreitung der Infektion angemessen begegnet wird und (durch Alter oder Vorerkrankungen) gefährdete Menschen ausreichend geschützt werden.

Das hier vorliegende Schutzkonzept orientiert sich vordringlich an der "Handreichung für Gemeinden der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zur Organisation von Gottesdiensten unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie", die von der Arbeitsgruppe Kirchenleitung und des Kollegiums der Superintendenten am 25.04.2020 veröffentlicht wurde.

Die gewissenhafte Umsetzung des vorliegenden Schutzkonzeptes zielt darauf, das vorhandene Risiko einer Infektion zu minimieren. Klar ist aber auch: Weder vor noch nach der Corona-Pandemie war und ist man bei einem Zusammentreffen mit mehreren Personen in öffentlichen Einrichtungen zu 100% vor einer Infektion jedweder Art sicher. Es geht also mit diesem Konzept vorrangig darum, bestehende oder befürchtete Ängste so weit es geht zu nehmen.

Das Feiern von gemeinsamen Gottesdiensten in Zeiten erhöhter Ansteckungsgefahr steht im Spannungsfeld von Eigen- und Fremdverantwortung sowohl im Blick auf die körperliche Unversehrtheit (Schutz der Gesundheit) als auch im Blick auf die geistliche Unversehrtheit (Trost, Kraft und Hoffnung durch Gottes Wort und Sakrament).

Deutlich sein sollte, dass wir im Gottesdienst zum Heil  zusammenkommen und uns der Dreieinige Gott nicht zum Unheil begegnen will.





  1. Grundbedingungen zum Besuch der Kirche



    1. Registrierung

Die Besucher des Gottesdienstes werden registriert, um bei möglichen Ansteckungen den Infizierungsweg nachvollziehen zu können. Die Registrierung kann durch vorherige telefonische, elektronische, schriftliche oder spätestens durch Meldung vor Beginn des Gottesdienstes ähnlich der Abendmahlsanmeldung im Eingangsbereich erfolgen.

Die allgemeinen Registrierungslisten werden 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.



    1. Mindestabstand

Im Bereich der kirchlichen Räumlichkeiten und auf dem Grundstück wird bei Personen, die nicht in einer Hausgemeinschaft leben, der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten. Das beinhaltet auch, dass es zu keinen körperlichen Kontakten oder Berührungen kommt.



    1. Betreten und Verlassen der Kirche

Beim Betreten der Kirche werden vom Mittelgang aus die markierten Sitzplätze in den Bänken aufgesucht. Beim Verlassen der Kirche beginnen die hinteren Bankreihen nach Anweisung des diensthabenden KV.

Wegen des noch geltenden allgemeinen Versammlungsverbots ist das Kirchengelände zügig zu verlassen!



    1. Bevollmächtigte für die Einhaltung des Schutzkonzeptes

Für jeden Gottesdienst stehen jeweils 2 Bevollmächtigte (bei Mitnutzung des Gemeindesaales: 3 Bevollmächtigte) zur Verfügung, die helfen, das Schutzkonzept umzusetzen. Die Bevollmächtigten können Mitglieder des Kirchenvorstandes sein oder in Absprache mit ihm oder mit dem Pfarrer beauftragt werden. Die Bevollmächtigten sollten längerfristig bestimmt werden.



    1. Ausreichende Belüftung

Es sollte vor und nach, und wenn es möglich ist, auch während des Gottesdienstes für eine ausreichende Belüftung in der Kirche und im Gemeindesaal (falls er genutzt werden muss) gesorgt werden.



    1. Empfehlung von Schutzmasken

Alle Gottesdienstbesucher werden gebeten, während des Gottesdienstes Schutzmasken zu tragen, außer Personen mit starken Atemwegsproblemen.



    1. Desinfektion der Hände

Ebenso werden die Besucher gebeten, sich im Eingangsbereich vor dem Besuch des Gottesdienstes die Hände zu desinfizieren.





  1. Die Gestaltung der räumlichen Möglichkeiten



    1. Aufnahmekapazität der Kirche

Wir können in der Kirche maximal 41 Personen aufnehmen, um den empfohlenen Richtlinien zu entsprechen. Abgesehen von in einem Haushalt Wohnenden gilt die Regel: 2 Personen im Abstand von 1,50 m. Die Sitzplätze sind durch Liedblätter markiert.



    1. Maßnahmen beim Überschreiten der Besucherzahlen

Sollte die Zahl von 41 Personen überschritten werden, können bis zu 25 weitere Personen den Gottesdienst im Gemeindesaal verfolgen, wohin der Gottesdienst über die Lautsprecheranlage übertragen wird. Sollten darüber hinaus Besucher kommen, werden sie zu einem anderen Gottesdienst eingeladen.







  1. Die Gestaltung des Gottesdienstes im Allgemeinen





    1. Verzicht auf Gemeindegesang und Bläserspiel im Kirchraum und Gemeindesaal

Solange die Gefahren durch die Corona-Pandemie bestehen, wird auf Gemeindegesang und Bläserspiel im Kirchraum und Gemeindesaal verzichtet, damit nicht zu viele Aerosole in die Luft abgegeben werden. Der Vortrag eines einzelnen Sängers sollte an einer Stelle möglich sein (z.B. Introitus).



    1. Praktizierung einer kompakten Gottesdienstform

Wie vom KV vorgeschlagen, wird eine kompakte Gottesdienstform praktiziert, wie sie schon in ähnlicher Weise in den Telefongottesdiensten angeboten wurde.

  1. Instrumentale Musik

  2. Rüstgebet oder allgemeine Beichte ohne Handauflegung, Introitus, Kollektengebet

  3. Instrumentale Musik

  4. Schriftlesungen mit Predigt

  5. Instrumentale Musik

  6. Abkündigungen, Fürbitten, Vaterunser und Segen

  7. Instrumentale Musik

Wird das Heilige Abendmahl angeboten, erfolgt die Spendung nach den Fürbitten.

Es ergibt sich dann folgende veränderte Reihenfolge:

6. Fürbitten

7. Vaterunser, Einsetzungsworte

8. Instrumentale Musik

9. Austeilung in Form der Wandelkommunion

10. Segen

11. Instrumentale Musik

4. Die Gestaltung der Abendmahlsfeier



4.1 Einschränkung der Häufigkeit

Solange die Krise der Pandemie besteht, kann die Häufigkeit der Feiern eingeschränkt sein. Es liegt im seelsorglichen Ermessen des zuständigen Pfarrers, dies zu regeln.



4.2 Anmeldung

Die Anmeldung geschieht im Eingangsbereich der Kirche unter Berücksichtigung der Abstandshaltung.





4.3 Wandelkommunion

Das Abendmahl wird in der Form der Wandelkommunion praktiziert. Einer der Kirchenvorsteher leitet die Reihenfolge der Abendmahlsbesucher. Die Hostien werden vom Pfarrer mit einer Zuckerzange in den gesegneten Wein getaucht und den Kommunikanten in die Hand gereicht. Vor dem Empfang spricht der Pfarrer den Kommunikanten die Spendeformel zu. Nach dem Empfang verlässt jeder Kommunikant die Kirche durch die Seitentür und wird vom 2. Kirchenvorsteher nach Beendigung der Abendmahlsfeier zu seinem ursprünglichen Sitzplatz geleitet.



Beraten, beschlossen und in Kraft gesetzt durch den Kirchenvorstand der Dreieinigkeitsgemeinde Rabber,

Bad Essen-Rabber, den 13. Mai 2020.