SELK - eine Selbstdarstellung


DIE SELBSTÄNDIGE EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE (SELK)

weiss sich gebunden an Gottes Wort, wie es die Bibel überliefert.

Darum
  • bezeugt sie den dreieinigen Gott: Vater, Sohn, und Heiligen Geist.
  • bezeugt sie Jesus Christus als den einen Weg zum Heil in Zeit und Ewigkeit.
  • ist Mittelpunkt des Gemeindelebens das Feiern der Gottesdienste. Diese werden in der Regel in einer liturgischen Ordnung gehalten, die auf Martin Luther zurückgeht und ihre Ursprünge im Gottesdienst der frühen Christenheit hat.
  • übt sie die Taufe in der Regel schon an Säuglingen: Ohne Zutun wird hier ein Mensch von Jesus Christus aus dem gegengöttlichen Herrschaftsbereich herausgelöst und zu einem „Kind Gottes“.
  • leitet sie an zu einem Leben, das in der Rückbindung an die Taufe um die Zugehörigkeit zu Gott weiss.
  • kennt sie die Beichte als Geschehen, in dem im Namen Jesu Christi vollmächtig Vergebung der Sünden zugesprochen wird.
  • wird in ihr häufig das Abendmahl gefeiert: Hier schenkt Jesus Christus durch die wunderbare Gabe seines wahren Leibes und Blutes in Brot und Wein engste Gemeinschaft mit sich und gewährt Vergebung der Sünden, Lebens- und Glaubensstärkung.
  • versucht sie, auf vielfältige Weise ihrem Glauben in der Kirche Ausdruck zu geben: Seelsorgerliche Zuwendungen, eine reiche kirchenmusikalische Arbeit, eine lebendige Kinder- und Jugendarbeit, eine rege Frauenarbeit, missionarische und diakonische Werke und Projekte, die verschiedensten Gemeindegruppen für die Jüngsten bis hin zu den Senioren, übergemeindliche Veranstaltungen und manches mehr geben Zeugnis davon.
  • ist sie „offene Kirche“: Offen für Fragende und Suchende, für Interessierte und solche, die ihren Grundlagen zustimmen.


Mit folgendem Text stellt sich die SELK ausführlicher vor:

In der Selbständigen Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) haben sich 1972 in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) drei bis dahin organisatorisch eigenständige Kirchenkörper zusammengeschlossen: Die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche, die Evangelisch-Lutherische Freikirche und die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, deren Name auf den Zusammenschluss übertragen wurde. 1976 stieß die Evangelisch-Lutherische Bekenntniskirche dazu. Nach der politischen Wende in Deutschland schloss sich 1991 die Evangelisch-lutherische (alt-lutherische) Kirche auf dem Gebiet der ehemaligen DDR der SELK an.

Die geschichtlichen Wurzeln der SELK liegen in der Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts. Erste Gemeindebildungen erfolgten ab 1830, nach Einführung der Union (d. h. Vereinigung von lutherischer und reformierter Kirche) in Preußen (1817 - 1830). Aus dem Widerstand bekenntnistreuer Lutheraner gegen diese Union heraus kam es trotz scharfer Unterdrückungsmaßnahmen des preußischen Staates (1830 - 1840) zur Bildung einer ersten staatsfreien bekenntnisgebundenen lutherischen Kirche auf deutschem Boden, die sich von Schlesien und Pommern aus in alle preußischen Gebiete ausbreitete (~Altlutheraner). In Hessen (1873/74) und Baden (1851) trat später eine ähnliche Entwicklung ein; in Hannover und Sachsen bildeten sich, freilich im Raum nominell lutherischer Landeskirchen, ebenfalls selbstständige lutherische Gemeinden aus dem Widerstand gegen Rationalismus und liberale Theologie. Kennzeichnend für alle diese Kirchenbildungen ist die bewusste übernahme von Verantwortung für Glauben und Kirche durch Gemeinden und Pfarrer; diesem Befund entspricht die religiös-christliche Mündigkeit der Trägerschichten.

Trotz unterschiedlicher theologischer Akzentsetzungen verband alle diese bekentnisgebundenen Kirchen die heute in der „Grundordnung“ der SELK festgeschriebene Bindung an die Heilige Schrift „als an das unfehlbare Wort Gottes“ und an die lutherischen Bekenntnisschriften – weil in ihnen die schriftgemäße Lehre bezeugt ist – (Artikel 1). Diese Position wird durch Ordinationsverpflichtung der Pfarrer auf Schrift und Bekenntnis unterstrichen.

Der „freikirchlichen“ Verfassungsform wird in der SELK keine eigene theologische Qualität zugemessen, sie wird aber als geschichtlich bedingte Existenzform bejaht. An der Spitze der SELK steht ein Bischof, den die Pfarrerschaft im Allgemeinen Pfarrkonvent nominiert und die Kirchensynode als oberstes Organ wählt; beide Gremien treten alle vier Jahre zu ihren Beratungen zusammen. In der Kirchensynode sind wie in der aus elf Personen bestehenden Kirchenleitung sowohl Pfarrer als auch Gemeindeglieder vertreten. Die etwa 38.000 Kirchglieder in rund 200 Gemeinden sind bundesweit elf Kirchenbezirken (mit je einem Superintendenten) in vier Sprengeln (mit je einem Propst) zugeordnet. Die etwa 150 Pfarrer haben ihr Studium in der Regel an der von der SELK getragenen Lutherischen Theologischen Hochschule in Oberursel (Taunus) und an staatlichen Universitäten abgelegt. Finanziell stützt sich die SELK auf die aus Selbstverpflichtung entrichteten Gaben ihrer Gemeindeglieder (ohne Kirchensteuereinzug). Die SELK ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Zu den Lebensäußerungen der SELK gehört nach den Gottesdiensten als dem Zentrum gemeindlichen Lebens das missionarische Engagement besonders durch die „Lutherische Kirchenmission“ [früher: „Bleckmarer Mission“] im In- und Ausland, durch die Rundfunkmission „Lutherische Stunde“ sowie durch gemeindemissionarische Impulse des „Amtes für Gemeindedienst“ und die diakonische Arbeit (besonders durch ein eigenes Diakonisches Werk und verschiedene diakonische Einrichtungen). Daneben gehören die Kirchenmusik, die Kinder- und Jugendarbeit und die Arbeit des Diakonisch-Missionarischen Frauendienstes zu den vielfältigen Aktivitäten des kirchlichen Lebens der SELK.

Die SELK steht in engen Beziehungen zu verwandten Kirchen in Europa (Baden, Dänemark, England, Frankreich, Belgien, Lettland, Tschechien, Polen, Russland) und der Welt (u. a. USA [Lutherische Kirche – Missouri Synode], Australien, Südafrika). Auf europäischer Ebene arbeiten die lutherischen Bekenntniskirchen in der Europäischen Lutherischen Konferenz, auf Weltebene im Internationalen Lutherischen Rat zusammen.

Im Blick auf andere Kirchen wirkt sich die Bindung an Schrift und Bekenntnis in der Ablehnung solcher Lehren und ihrer Duldung aus, die der Heiligen Schrift widersprechen. Die SELK versteht sich als Kirche „in der Einheit der heiligen, christlichen und apostolischen Kirche“ (Grundordnung, Artikel 1); doch kann sie die kirchliche Gemeinschaft verantwortungsvoll nur dort ausüben, wo Lehrübereinstimmung gegeben und festgestellt ist. So besteht auch keine Kirchengemeinschaft mit den evangelischen Landeskirchen; die SELK ist weder Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELKD) noch des Lutherischen Weltbundes (LWB), auch nicht der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) oder des ökumenischen Rates der Kirchen (öRK). Doch sieht sie sich als Teil der einen Christenheit und gibt dem Ausdruck durch Vollmitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK), durch Mitarbeit in Ausschüssen der VELKD, im Martin-Luther-Bund, im Diakonischen Werk der EKD und in der Deutschen Bibelgesellschaft.

Dieser Artikel wurde zusammengestellt auf der Grundlage der Artikel „Selbständige Evangelisch – Lutherische Kirche“ von Bischof em. Dr. Jobst Schöne, D.D., im: Wörterbuch des Christentums, hrsg. von Volker Drehsen u. a., Gütersloh/Zürich 1988, S. 1142, und in: Evangelisches Lexikon fur Theologie und Gemeinde hrsg. von Helmut Burkhardt u. a. Band 3 Wuppertal und Zürich 1994 S. 1824f und Professor Dr. Werner Klän, Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie, hrsg. von Erwin Fahlbusch u. a., Band 4, Göttingen 1995, S. 201ff von Kirchenrat Michael Schätzel.

Weitere Informationen zur SELK erteilt das Kirchenbüro:
SELK-Banner Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK)

Postfach 690407
30613 Hannover

Telefon: (0511) 557808
Telefax: (0511) 551588
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